ZDF Aspekte hatte gestern eine sehr interessanten Beitrag zum Zugangserschwerungsgesetz. Wenn das mal nicht ein Wahlkampfschuss war, der nach hinten losging…
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„Bei Wahlmaschinen ist es halt so wie bei allen Maschinen: Sie sollen einem die Arbeit abnehmen. Hier also die Arbeit des Wählens.“ – Das Bundesverfassungsgericht hat diese heute verboten.
2 Gedanken zu “Das Zugangserschwerungsgesetz”
Ja, der Beitrag war recht objektiv und macht die Sinnfreiheit des Zugangserschwerungsgesetzes in Ansätzen deutlich. Das Thema ist allerdings weitaus komplexer und ich habe es in mehreren Blogeinträgen(s.o.) dokumentiert.
Klar, in gut 6 Minten kann man nicht auf alles eingehen. Da aber bisher in den Massenmedien viel einseitiger berichtet wurde bin ich trotzdem sehr froh über diesen Beitrag.