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2 Gedanken zu “Das Zugangserschwerungsgesetz”
Ja, der Beitrag war recht objektiv und macht die Sinnfreiheit des Zugangserschwerungsgesetzes in Ansätzen deutlich. Das Thema ist allerdings weitaus komplexer und ich habe es in mehreren Blogeinträgen(s.o.) dokumentiert.
Klar, in gut 6 Minten kann man nicht auf alles eingehen. Da aber bisher in den Massenmedien viel einseitiger berichtet wurde bin ich trotzdem sehr froh über diesen Beitrag.