ramack

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Die Allianz: ein Erfahrungsbericht über eine unverschämte Versicherungsgesellschaft

Angefangen hat alles ganz einfach, mit einem Auto und einer Versicherung bei der Allianz. Eigentlich sogar zwei: KFZ- und Rechtsschutz-Versicherung. Im Zuge eines Fahrzeugtausches nahmen wir auch die Versicherung etwas näher unter die Lupe und stellten fest, dass ein Wechsel weg von der Allianz auf jeden Fall finanziell lohnenswert ist. Unsere neue Versicherung ist trotz deutlich größerem Auto günstiger.

Fotograf: mtsofan Lizenz: CC-by_nc_sa Flickr-ID: 2450496004

Im November letzten Jahres jedenfalls, kauften wir das neue Auto, kündigten beide Versicherungen bei unserem Versicherungsvertreter zum 31.12.2009 und entzogen der Versicherung die Einzugsermächtigung auf unser Konto. Der gute Mann hat es (bis heute) nicht geschafft sich bei uns zu melden, darum habe wir Mitte Dezember ein weiteres Kündigungsschreiben mit gleichem Inhalt direkt an die Allianz geschickt.

Noch im alten Jahr hat uns die Allianz in einem Brief mitgeteilt, dass die KFZ-Versicherung zum 31.12.2009 beendet wird und ohne weiteren Gedanken hefteten wir diesen Brief ab. In der Überzeugung kein Vertragsverhältnis mehr zur Allianz zu haben, denn wir baten zusätzlich in den Kündigungsschreiben um schriftliche Information über jegliche weitere Verträge.

Im März kam dann überraschend der Beitragsbescheid für die Rechtsschutz-Versicherung, mit dem Hinweis, dass der zum 01.04.2010 fällige Betrag von unserem Konto abgebucht werden wird. Das hat mich dazu veranlasst die Kündigungsbestätigung vom letzten Jahr nochmals rauszukramen, und tatsächlich kein Wort von der Rechtsschutzversicherung. Ein Anruf bei der angegebenen Telefonnummer endete mit der Erkenntnis, dass am anderen Ende der Leitung eine arme Frau saß, die weder Einblick in den Schriftverkehr noch irgendwelche Entscheidungskompetenzen hat. Ein paar Tage später kam ein weiteres Schreiben mit dem Hinweis:

Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen ist der Ablauf Ihres Rechtsschutzvertrages der 04.04.11.

Daher ist eine Kündigung auch nur zu diesem – und nicht zu einem früheren – Datum rechtswirksam.

Das wurde noch gefolgt von ein paar Absätzen bla bla, mit den „Vorzügen“ dieser Versicherung. Am 01.04.2010 wurde dann unser Konto entsprechend belastet.

Es könnte tatsächlich sein, dass die Kündigung die bei der Allianz eingegangen ist nicht rechtswirksam ist, weil sie zum 31.12.2009 statt zum 30.03.2010 ausgesprochen wurde. Aber selbst dann ist es eine Unverschämtheit, dass den Kunden in einem solchen Fall nicht schriftlich mitgeteilt wird, dass die Versicherung weitergeführt wird. Für den Einzug per Lastschriftenverfahren gibt es jedenfalls ganz sicher keine rechtliche Grundlage und ich werde jetzt erstmal meine Bank zu einer Rückbuchung veranlassen.