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Softwareprobleme beim Petitionsausschuss

Gestern habe ich eine Petition mitgezeichnet und mich gewundert, dass in der Mitzeichnerliste mein Name nicht auftaucht. Ich halte Petitionen theoretisch für einen wichtigen Grundpfeiler unserer Demokratie (warum ich an dem Verfahren meine Zweifel habe ist hier bereits angedeutet: Petitionen sollten auch beachtet werden!) Nun, trotzdem habe ich eine E-Mail verfasst, um sicher zu stellen, dass meine Mitzeichnung nicht verloren geht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

als ich gerade die Petition
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=6036 mitgezeichnet habe (Mitzeichnungsnummer 803), ist mir aufgefallen, dass in der Liste der Mitzeichnungen unter https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;petition=6036;sa=sign mein Name nicht erscheint. Ich bitte Sie darum mir zu erklären warum dies nicht der Fall ist, und wie Sie sicherstellen, dass meine Mitzeichnung (so wie es aus der Bestätigungs-E-Mail hervorgeht) korrekt gezählt wird.

Desweitern frage ich mich gerade warum die Besätigungs-E-Mail von der Adresse epetitionen@dbt-internet.de aus geschickt wird, und nicht von einer Adresse, die eindeutig dem Bundestag zuzuornden ist (z. B. post.pet@bundestag.de) Wer oder was ist DBT-Internet, respektive die Babiel GmbH, auf die diese Domain registriert ist?

Bitte beachten Sie, dass ich mir vorbehalte diese E-Mail, sowie Ihre Antwort in meinem Weblog unter http://www.denkbeteiligung.de zu veröffentlichen. Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein, bitte ich Sie dies in Ihrer Antwort explizit zu schreiben.

Freundliche Grüße,
Raphael Mack


Web: http://www.denkbeteiligung.de

Ob diese Mail gelesen wurde, ist unklar, denn die Antwort war:

Sehr geehrter Herr Mack,

ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Hierin geht es um technische Probleme beim Mitzeichnen.

Dem Petitionsausschuss ist das mitgeteilte Problem bekannt. Es gab am letzten Wochenende ein Softwareproblem. Wir sind bemüht, dieses Problem kurzfristig zu beheben.

Ich kann Sie hier nur um Verständnis und etwas Geduld bitten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Dagmar Schrinner

Bürgerbüro des Petitionsausschusses

Warum also also die automatischen E-Mails von epetitionen@dbt-internet.de kommen bleibt genau so offen, wie die Frage, wer oder was dbt-internet bzw. die Babiel GmbH (der Registrar der Domain dbt-internet.de) ist. Mal schauen, vielleicht kommt ja noch eine Antwort.

Heute kamen dann ein E-Mail mit dem Inhalt

Ihre Mitzeichnung mit der Nummer 803 der Petition Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages – Reden nicht mehr zu Protokoll geben wurde durch die Moderatoren gelöscht.

Dies kann verschiedene Gründe haben, wie z.B. unvollständige Angaben zu
Ihrer Identität, oder das Verwenden offensichtlicher Fantasiebezeichnungen.

Wir bitten Sie, Ihr Nutzerkonto zu überprüfen und ggf. Ihre Angaben zu
ergänzen, bzw. zu korrigieren. Anschließend können Sie die Petition
erneut mitzeichnen.

Zwingend notwendige Angaben sind:

– Der Nachname
– mindestens das Initial des Vornamens
– Ihre vollständige Anschrift
– Ihr Land bzw. Bundesland

Veröffentlicht werden in der Mitzeichnungsliste jedoch nur Vorname,
Nachname und Land/Bundesland

Vielen Dank für Ihr Verständnis
Ihr Moderatorenteam

Also nicht mal eine vorherige Anfrage per E-Mail hat die Zensoren Moderatoren davon abgehalten meine Mitzeichnung zu entfernen. Sehr traurig. Dass es Software-Pannen geben kann, ist klar. allerdings frage ich mich, trotzdem wieso das passiert. An einer so zentralen Stelle unserer Demokratie sollten die Softwareentwicklungsprozesse doch eine höhere Sicherheit geben. – Zumindest in der Industrie sind sind Qualitätsicherungsmethoden wie Spice Stand der Technik und ich frage mich, ob dies auch im Petitionsausschuss befolgt wird. – Hier sollten eigentlich sämtliche Prozesse und Dokumente öffentlich zugänglich sein, dass der Bürger alles nachvollziehen kann. Dann könnte ich nun auch schauen, was am Wochenende wirklich passiert ist, und wie sichergestellt wird, dass dies in Zukunft nicht mehr vorkommt. Die Realität sieht leider anders aus: Es wird sogar verschleiert, wer für die Software verantwortlich ist.

Also: Wer in den letzten Tagen eine Petition mitgezeichnet hat, sollte dringen nochmals prüfen, ob seine Mitzeichnung auch gezählt wurde!

Junge Union

Gerade habe ich den Artikel Gegen eine Verbotsgesellschaft – multimediale Freiheit erhalten! gelesen. Sätze wie

Die Politik macht es sich zu einfach, wenn als Auslöser von Amokläufen an Schulen in den vergangenen Jahren der Umgang mit gewaltverherrlichenden Computerspielen genannt wird.

und

Verbote sind in diesem Zusammenhang auch deshalb falsch, weil Computer- und Videospiele für viele Bürger – und nicht nur Jugendliche – ein modernes und fortschrittliches Phänomen unserer Zeit sind. Sie sind Teil unserer Kultur geworden. Der Politik wird es nicht gelingen, das Kulturgut „Computerspiel“ aus unserem Alltagsleben zu verdrängen.

oder auch

Im Bezug auf die Debatte um Internetsperren plädiert die Junge Union Deutschlands für eine sachlichere Diskussion. Das Internet ist ein Raum der Freiheit und des freien Informationsaustausches. Zweifellos trägt das Internet zur politischen Partizipation bei, was wir vor allem daran sehen, dass Diktaturen und autokratische Regime bestrebt sind, das Internet möglichst weit unter ihre Kontrolle zu bringen und zu reglementieren. Soziale Netzwerke müssen möglichst frei von staatlichem Einfluß bleiben, um eine offene Kommunikation zu gewährleisten.

sind sehr schön zu lesen. – Das hört sich ja schon fast wählbar an. Leider ist jedoch die Junge Union nicht wählbar, man kann nur die „Alte Union“ wählen. Aber irgendwie kann das eh nicht ernst gemeint sein, denn sonst müsste die JU mehr Einfluss auf ihre Elternpartei nehmen, oder konsequent sein und eine eigene, unabhängige Partei gründen. Solche Aussagen unter dem Dach von CDU/CSU ist einfach nur unglaubwürdig. Für beide Teile.

Darum liebe JUler, tretet aus, wenn man nicht auf euch hört! Es gibt genug andere Parteien, in denen ihr euer Engagement einbringen könnt.

In was für einem Land leben wir?

Im Iran werden die Medien zensiert. Seit der „Wiederwahl“ von Ahmadinedschad zum iranischen Präsidenten sind die Straßen dort nicht mehr sicher, soviel wurde berichtet. Trotzdem wird es für die ausländischen Reporter immer schwieriger objektive Berichte abzuliefern, da die Journalisten ihre Büros nicht mehr verlassen dürfen und ihre Visa nicht verlängert werden. Handynetze und das Internet werden zeitweise abgeschalten um die Koordination der Aufstände zu erschweren. Auf diese Weise kann ein Regime Aufstände und Demonstrationen gewaltsam niederschlagen – oder eben auch Wahlen gewinnen – ohne dass die Details veröffentlicht werden. Oder weiß jemand wie viele Opfer es am 4. Juni 1989 in Peking gab?

Naja, bei uns in Deutschland passiert sowas nicht. Wir haben Gewaltenteilung und eine ordentliche Demokratie ohne Zensur. Letzteres sichert uns schon das Grundgesetz in Ar†ikel 5 zu. Noch dazu haben wir ja über den Petitionsausschuss einen „direkten Weg zum Parlament“ (was übrigens auch zu unseren Grundrechten gehört). In der kostenlosen Broschüre zum Petitionsausschuss schreibt die Vorsitzende Kersten Naumann

Für mich ist der Petitionsausschuss ein sehr wichtiges Instrument der Demokratie. Er ist das Bindeglied zwischen Bürgern und Bundestag. […]

Das hört sich so richtig gut an: so stelle ich mir Demokratie vor.

Der Missbrauch von Kindern, sowie die Verbreitung von Material, welches diesen dokumentiert ist seit vielen Jahren bei uns in Deutschland (wie auch den meisten anderen Ländern – darunter alle europäischen Staaten) verboten. Die Betreiber von Internetseiten, auf denen solches Material zu finden ist, können also nach geltendem Recht verfolgt und bestraft werden und es ist eine Leichtigkeit die Seiten vom Netz zu bekommen. Natürlich gibt es auch Internetseiten die in Staaten betrieben werden, in denen dies so nicht zutrifft. Außenpolitisch werden solche Themen allerdings wenig bis gar nicht diskutiert. Dafür hat die Bundesregierung nun ein Gesetz auf den Weg gebracht, welches die Sperrung von Internetseiten vorsieht. Experten bezweifeln eine sinnvolle technische Umsetzung, auch weil die geplanten Maßnahmen in 27 Sekunden umgangen werden können. Betroffene fühlen sich von der Politik missbraucht und kritisieren die Vorhaben. Netzaktivisten Demonstrieren auf Internetseiten, gehen auf die Straße und schreiben Blog-Einträge. Viele Bürger nutzen ihre Chance sich in die Politik ein zu mischen, indem sie eine Petition unterzeichnen, welche die Ablehnung des Gesetzes fordert. Über 134.000 machen diese Petition zur erfolgreichsten aller Zeiten. All das wird ignoriert, ohne dass belastbare Argumente angebracht werden. Im Gegenteil: die Zahlen, welche verwendet werden um für das Gesetz Stimmung zu machen scheinen zumindest mehrere Interpretationsmöglichkeiten zu bieten. Trotzdem: am 18. Juni wird ein Gesetz durch den Bundestag gewunken, dabei entzieht es sich meiner Vorstellungskraft, wie die Abgeordneten der Meinung sein können, hier im Interesse des Volkes zu handeln. Dazu kommt noch, dass viele das Gesetz und die nötige Infrastruktur für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar halten.

Die heutige Denkbeteiligung ist also: Wollen wir eine Regierung die sich so wenig um Bürgerinteressen und Grundrechte schert? (Unabhängig vom sachlichen oder emotionalen Inhalt des Gesetzes!)

Weitere Links zu den Themen:
Web2.0 – Chancen für den Iran, Gefahr für Deutschland?
Über welches Gesetz wurde eigentlich im Bundestag abgestimmt? – Fefe hinterfragt.
Der SPD laufen Mitglieder davon

Das leidige Thema

Die aktuelle Debatte zum Thema Kinderpornographie ist mir persönlich sehr wichtig. Als werdender Vater ist es mir eben ein besonderes Anliegen, dass alles getan wird, was Kinder schützt und ihnen eine Zukunft verspricht in der sie gerne in unserem Land leben. Darum möchte ich nochmals ein paar Argumente zusammenfassen, dazu aufrufen über einige Fragen nachzudenken und dann aktive an der Debatte teil zu nehmen. Letzteres kann z. B. durch die Unterzeichnung einer Petition geschehen.

Verbreitung von Kinderpornographie im Internet
Es wird immer wieder behauptet, die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet steige enorm an und es sei ein großes Problem, dass dadurch viele Zufallstäter „angefixt“ werden, die im Internet den Einstieg in das Missbrauchsgeschäft finden. Wie oft bist du im Internet schon zufällig auf eine Kinderpornoseite gestoßen? Sind Filme von Kindesmisshandlungen heute im Internet wirklich mehr verbreitet als vor 15 Jahren, oder könnte es unter Umständen sein, dass die Zahlen aus den Kriminalstatistiken einfach so gedeutet wurden, sie aber eigentlich „nur“ ein Zeichen dafür sind, dass unsere Polizei inzwischen besser arbeitet und mehr solcher Filme findet?

Um was geht es?
In der aktuellen Debatte habe ich manchmal das Gefühl es geht gar nicht um die Kinder, sondern nur um Wahlkampf. Warum hat sich Frau von der Leyen nicht schon vor Jahren dafür eingesetzt, die internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen Kindesmissbrauch zu verstärken? Wo stehen überhaupt die Server auf denen solches Material angeboten wird? Und kann dort nicht auch nach aktuell geltendem Recht dagegen vorgegangen werden?

Kinderpornographie im Internet meint ja letztendlich, die Verbreitung von Filmen (und anderen Materialien, die unter den juristischen Begriff der Schriften fallen), die den sexuellen Missbrauch von Kindern oder Säuglingen zeigen. Das ist abscheulich und (glücklicher Weise) auch nach aktuell geltendem Recht verboten. Doch ist das nicht ein sekundäres Problem? – Die eigentliche, und noch viel schlimmere, Straftat ist doch der Missbrauch selbst! Hilft es den Kindern, wenn die Verbreitung des, während eines Missbrauchs entstandenen, Filmmaterials erschwert wird? Politiker, die sich auch mit dem Thema beschäftigt haben behaupten übrigens, dass das „Geschäft“ nur zu sehr kleinem Teil im Internet stattfindet…

Umfragen
Die Deutsche Kinderhilfe hat von Infratest Dimap eine Umfrage durchführen lassen. 92% der Deutschen seien für die Netzsperren. Eine Umfrage im Auftrag von Mogis ergibt 92% Netzsperren-Gegner. Laut Infratest-Chef Hilmer sind beide Umfragen seriös und keineswegs suggestiv. Warum die Ergebnisse der zweiten Umfrage inzwischen aber nicht mehr auf der Webseite von Infratest Dimap verfügbar sind kann ich mir gerade deshalb nicht erklären. Persönlich bin übrigens mit beiden Fragestellungen nicht so recht glücklich und lerne daraus, dass nicht nur Kriminaltstatistiken, sondern eben auch Umfrageergebnisse viele Interprätationsmöglichkeiten bieten!

Über die Kinderhilfe und deren Umgang mit Spenden berichtet die Welt leider nicht viel positives.

Was muss man tun?
Dass ich die Sperren aus technischer Sicht für Unfug halte und ich der Überzeugung bin, dass sie gegen unser Grundgesetz verstoßen, weil sie Zensur sind (bzw. deren Implementierung zur unkontrollierten Zensur von beliebigen Inhalten missbraucht werden kann) habe ich ja bereits hier und hier beschrieben.

Trotzdem solltest DU dir ganz persönlich deine Meinung dazu bilden und dich an der Debatte beteiligen, denn nur dann kann Demokratie funktionieren. Also bitte unterschreibe die Petition, welche den Bundestag dazu auffordert die aktuelle Gesetzesvorlage abzulehnen, oder suche die Kinderhilfe auf und unterschreibe bei denen, dass du für die Sperrmaßnahmen bist oder noch besser, gehe auf Politiker zu und sage Ihnen deine Meinung. (z. B. auf Abgeordnetenwatch, per Brief oder bei einem persönlichen Besuch)

So, das war nun mein Beitrag zu den 100.000 bis Mittwoch!

NDR Beitrag zum Thema Kinderpornographie

Am 20. Mai wurde in NDR ZAPP ein sehr interessanter Beitrag zum Thema Kinderpornographie im Internet ausgestrahlt. Dieser kritische Beitrag erklärt die aktuelle Diskussion und zeigt auf, warum die aktuelle Symbolpolitik der Familienministerin nur für den Wahlkampf gut ist, den Kindern aber nichts bringt.

Hier ein Mitschnitt auf youtube:


YouTube  

(gefunden via Bits of Freedom)

Antworten

Irgendwie ist es schon gemein. Im Internet hacken gerade alle auf Frau von der Leyen rum. Alle behaupten, sie sei inkompetent, durchgeknallt und stellen sie als Lügnerin hin. Dabei macht sie doch nur Ihren Job. Sie ist vom Volk gewählt und nun soll sie sich für Familien und Kinder einsetzen! Sie verhandelt mit Providern, obwohl sie Ihre Meinung nicht zu 100% teilen und läd diese immer wieder zum Kaffe ein – bis sie dann doch den Vertrag mit dem BKA unterzeichnen. Außerdem interessiert sie sich für die neue Technik (auch wenn sie noch keine E-Mail-Adresse hat) und fragt nach, was die Bürger und ihre Wähler zu den Netzsperren meinen. Neulich bei der Mahnwache hat sie sogar extra die andere Tür genommen, um den Protestanten die Show nicht zu stehlen. Um ihr auch mal ein paar Freundlichkeiten zukommen zu lassen würde ich gerne auf die Fragen, die sie im Internet gestellt hat, eingehen. Es gibt zwar schon einige Antwortversuche, aber mehr als eine Grundlage ist das ja nicht. Ich fasse hier zusammen:

Wie genau ist Kinderpornografie definiert und wie hat sich das Angebot im Internet entwickelt?

Eigentlich ist der Begriff Kinderpornographie sehr unpassend. Aus populistischen Gründen eignet er sich aber besser als z. B. „dokumentierter Kindesmissbrauch“. Jedenfalls geht es eigentlich darum, dass Kinder, meist unter Einfluss von psychischer oder körperlicher Gewalt, zu sexuellen Handlungen gezwungen werden. Solche Misshandlungen hinterlassen in der Regel unheilbare Wunden in der Seele eines Kindes und werden, unverständlicher Weise, meist innerhalb des engen Familien- und Bekanntenkreises begangen.

Erschreckender Weise gibt es Menschen, die Gefallen daran finden, sexuelle Misshandlungen von Kindern anzuschauen. Diese Sekundarkriminalität soll nun durch den aktuellen Entwurf zur Internetzensur ein Stück weit eingeschränkt werden. Die Entwicklung im Internet ist sehr interessant: Aufgrund der guten und wichtigen Arbeit der Polizei, der LKAs und des BKAs werden immer mehr Angebote von „pornografischer Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben“ (Videos fallen hier auch unter den Begriff der Schriften) im Internet gefunden und die Verantwortlichen verfolgt. Dieser scheinbare Aufwärtstrend ist ein sehr gutes Zeichen dafür, dass die Arbeit in bisheriger Weise erfolgreich ist und intensiviert werden muss.

Welche Seiten sollen durch die Verbindliche Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Internetprovidern gesperrt werden?

Gesperrt wird gar nichts. Wir wollen schließlich keine Zensur. Es wird nur der Zugang erschwert. In dem Vertrag mit den Providern geht es nur um kinderpornographische und damit illegale Inhalte. Die geplante gesetzliche Regelung lässt dies absichtlich offen um später auch Urheberrechte und Politische Korrektheit im Internet garantieren zu können. Erfahrungen aus anderen Ländern haben immer wieder gezeigt, dass eine solche Infrastruktur für alle möglichen Zwecke genutzt werden kann. Das meint auch Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg wenn er in der Tagesschau sagt: „Das ist nun wirklich einer der wichtigsten Vorhaben in vielerlei Hinsicht.“

Stellt die DNS-Sperrung einen Eingriff in Artikel 10 Grundgesetz (Fernmeldegeheimnis) dar?

Das Grundgesetz ist Sache des Bundesverfassungsgerichtes. Sollte sich rausstellen, dass es nicht zu den Netzsperren passt, müssen wir es anpassen. Allerdings kann ich Sie beruhigen: Wir haben uns intensiv damit befasst. Letztlich handelt es sich um einen Verbindungsversuch zu einer Webseite, die über den Domainnamen angesprochen werden soll. Die technischen Details dahinter verstehen eh nur die Macher des Internets und sind für Sie und uns irrelevant. Spätestens wenn es eine gesetzliche Grundlage gibt verstoßen die Provider nicht mehr gegen Artikel 10. Das größere Problem ist Artikel 5 über die Meinungsfreiheit. Aber hier muss man einfach das zweit-letzte Wort von Absatz 1 streichen. Das bekommen wir diese Legislaturperiode noch hin, solange Schäuble noch da ist.

Wie funktioniert die DNS-Sperrung technisch?

Wie schon gesagt, Sie brauchen sich um die technischen Details nicht kümmern. Am besten passt der Vergleich mit einem Telefonbuch: die DNS-Sperre ist dann wie herausgerissene Seiten. Wenn ein Kinderschänder angerufen werden soll, braucht man erst seine Nummer. Da wir aber die Seiten mit den bösen Nummern entfernt haben sind alle Bürger vor Straftaten sicher. – Sofern sie nicht eigene Telefonlisten anlegen, aber das wäre ja primitiv.

Was versteht man unter einer STOPP-Seite?

Zuerst wollten wir die Stopp-Seite um Benutzer zu warnen, dass sie auf dem Holzweg sind. Als wir den Gesetzesentwurf diskutiert haben ist uns jedoch aufgegangen, dass jeder der im Telefonbuch den Namen eines Kinderschänders sucht offensichtlich selbst pädophil ist. Darum würden wir gerne die Aufrufer automatisiert anzeigen und eine Hausdurchsuchung einleiten. Falls nichts gefunden wird kann der Bürger ja immer noch seine Unschuld beweisen um wieder auf freien Fuß zu kommen.

Das STOPP-Schild betont und verstärkt zudem die gesellschaftliche Ächtung des Unschuldigen und gibt dem Nutzer die Möglichkeit, bereits Beweise für seine Unschuld zu sammeln, bis die Polizei vor der Tür steht. Dass das System funktioniert, zeigen die jahrelangen Erfahrungen anderer Länder, die bereits Zugangssperren eingerichtet haben. Manche der Listen sind ja sogar im Internet verfügbar und zeigen wie schlecht die internationale Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden funktioniert.

Ist die Weiterleitung auf eine STOPP-Seite ein Eingriff in Artikel 10 Grundgesetz?

Nein. Wir haben Artikel 10 bereits weiter oben ausführlich diskutiert. Außerdem ist die Stopp-Seite eine technische Eigenschaft der DNS-Sperre und die Frage damit sinnlos.

Was passiert mit den für die DNS-Sperrung erforderlichen Daten des Internetnutzers?

Die Sperrtechnik auf DNS-Basis erfordert keine Erhebung von Daten, die nicht ohnehin im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung anfallen. Durch die Auswertung der Verbindungsdaten zu den Stoppseiten liegen dem BKA genügend Hinweise vor um die auf Vorrat gespeicherten Verbindungsdaten auch ohne richterlichen Beschluss anzufordern. In der bloßen Verhinderung des Zugangs zu einer bestimmten Information, etwa der Seite mit kinderpornografischem Inhalt, liegt kein Eingriff in Artikel 10 Grundgesetz vor. Das wäre nur dann der Fall, wenn sich staatliche Stellen ohne Zustimmung der Beteiligten Kenntnis von dem Inhalt oder den Umständen eines fernmeldetechnisch vermittelten Kommunikationsvorgangs verschaffen. Ok, vielleicht bedarf sogar Artikel 10 einiger Änderungen. Aber das Grundgesetz ist eh schon 60 Jahre alt und muss dringend überarbeitet werden.

Warum folgt dem Vertragsabschluss noch eine gesetzliche Regelung?

Mit der Vereinbarung mit fünf großen Zugangsanbietern sind bereits 75 Prozent des Marktes abgedeckt. Eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene soll alle in Deutschland aktiven Internetanbieter zwingend auf dieselben Regeln einer konsequenten Zugangssperre verpflichten. Davon ausgenommen bleiben natürlich Schulen, Universitäten, Behörden und Kunden von Internetprovidern mit weniger als 10000 Anschlüssen. Eigentlich müssten wir auch die Verwendung von alternativen DNS-Servern verbieten…

Was unterscheidet die gesetzliche Regelung von den verbindlichen Vereinbarungen?

Das Gesetz verpflichtet alle privaten Diensteanbieter zu entsprechenden Zugangssperren, die den Zugang zur Nutzung von Informationen über ein Kommunikationsnetz für mindestens 10 000 Teilnehmer ermöglichen. Es ist technologieneutral formuliert, mindestens muss die Sperrung aber auf DNS-Ebene erfolgen, schließt aber auch tiefer gehende Sperrtechniken ein. Dies kann einen Eingriff ins Fernmeldegeheimnis bedeuten, so dass für diesen Fall die mögliche Einschränkung von Grundrechten ausdrücklich gesetzlich geregelt und im Gesetz zitiert wird. Alle betroffenen Dienstanbieter müssen die entsprechenden Nutzeranfragen – unabhängig von der technischen Lösung – auf die STOPP-Seite umleiten. Wie sie das machen ist ihr Problem, einfach scheint das nicht zu sein. Denn sogar in China ist es manchen Pädophilen noch möglich Regierungskritische Webseiten anzuschauen.

Die Diensteanbieter dürfen auch personenbezogene Daten zum Zwecke der Verfolgung von Straftaten nach § 184 StGB erheben und verwenden und den zuständigen Stellen auf deren Anordnung übermitteln. Auch dieser Punkt ist mit einem Eingriff in Grundrechte verbunden, die im Gesetz abgesichert sind. Ansonsten bleibt die Verteilung der Aufgaben: Das Bundeskriminalamt erstellt und verantwortet die Listen und stellt diese zur Verfügung. Die Zugangsanbieter setzen die Zugangssperren technisch um und betreiben die STOPP-Seite. Kontrolliert wird das BKA dabei nicht, wir wollen doch nicht durch Gewaltenteilung unnötigen finanziellen Aufwand erschaffen.

Sind Zugangssperren im Internet nicht Zensur? Drohen chinesische Verhältnisse?

Die Zugangssperre zu Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten rührt nicht an der im Grundgesetz garantierten Grundrechten (auch wenn es sie einschränkt, wie wir oben schon beschrieben haben): Es geht nicht darum, Freiheiten einzuschränken, sondern darum, Seiten, auf denen der Missbrauch und die Vergewaltigung von Kindern verbreitet und auf einfache Weise weltweit verfügbar gemacht wird, zu blockieren. Dadurch wird zwar nur die Sekundärkriminalität behandelt aber für den Wahlkampf ist es gut. Nochmals zur Erinnerung: die meisten sexuellen Vergehen an Kindern geschehen innerhalb von Familien und Bekanntenkreis. Nur die wenigsten werden gefilmt und dann auch noch verteilt.

Können Zugangssperren bei den Providern die Verbreitung von Bildern und Videos, die den sexuellen Missbrauch von Kindern dokumentieren, zu 100 Prozent verhindern?

Auch in China funktioniert die Zensur nicht zu 100 Prozent. Wie sollen wir es dann in einem ersten Schritt hinbekommen. Aber wenn schon 80% der Gelegenheitsmeinungen eingeschränkt sind, dann richten die anderen in einer Demokratie auch nichts mehr aus. Wir haben es ja jetzt schon, dass FDP und Grüne zusammen mehr als 20% der Stimmen haben.

Sind Zugangssperren nicht leicht zu umgehen, indem die Anbieter ständig die Adressen wechseln?

Im Prinzip schon. Allerdings stößt man ja sowie so im Internet ständig per Zufall auf Kinderpornographie. Das hat zwar nichts damit zu tun, aber wenn Sie bei YouTube nach „27 Sekunden netzsperren umgehen“ suchen finden sie einfachere Möglichkeiten. Die Seiten werden ja durch die Sperrung nicht vom Netz genommen, sondern der Zugang nur erschwert. Das sind die 27 Sekunden.

Wer haftet dafür, wenn von den Sperren auch unbedenkliche Angebote im Internet betroffen sind?

Das ist letztlich egal. Der Rechtsweg ist eh ausgeschlossen. Es braucht keine richterlichen Beschluss um eine Seite auf die Sperrliste zu setzen. Runtergenommen werden sie dort nie und schon bald wird in Deutschland das Internet Geschichte sein. Wenn ein Unschuldiges Opfer lange genug für seine Straftat im Knast war wird er es nicht wagen auch noch vor Gericht zu ziehen. Er will ja nicht nochmal rein.

Sind die Zugangssperren ein Ersatz für die oft mühsame Verfolgung der Täter im In- und Ausland?

Ja. Die Internationale zusammenarbeit funktioniert nicht und wir wollen ja im Familien und Wirtschaftsministerium keinen Wahlkampf für den Außenminister betreiben. Natürlich wäre es besser hier anzusetzen, weil dann wirklich Straftäter verfolgt werden könnten. Aber die Sperren sind einfacher und populistischer.

Wenn so viele Quellen im Ausland sitzen, brauchen wir dann nicht mehr internationale Abkommen und Netzwerke?

Wir haben bereits gut funktionierende Netzwerke. In CIRCAMP (Cospol Internet Related Child Abusive Material Project) sind 13 europäische Staaten polizeilich organisiert: Norwegen, Großbritannien, Dänemark, Belgien, Frankreich, Finnland, Irland, Italien, Malta, Polen, Schweden, Niederlande und Spanien. Norwegen betreibt dieses Netzwerk aktiv. Deutschland wird beitreten. Und acht Länder – Norwegen, Schweden, Dänemark, Finnland, Niederlande, Schweiz, Neuseeland, Italien – verwenden den CSAADF (Child Sexueal Abuse Anti Distribution Filter) um Internetseiten zu sperren. Sie sehen also die Netzwerke werden verwendet um die Sperrlisten zu synchronisieren, nicht um Straftäter zu verfolgen.

Die Bundesregierung setzt auf diese bestehenden Netzwerke und weitergehende Vereinbarungen. Sie hat den III. Weltkongress gegen die Sexuelle Ausbeutung von Kindern in Rio de Janeiro im November 2008 genutzt, um das Thema der internationalen Zusammenarbeit voranzubringen. Insoweit gibt es ein von Deutschland initiiertes Statement von 16 europäischen Ländern die Sperrlisten aufstellen und Zugangsblockaden eingeführt haben oder einführen wollen. Und über die EU hinaus brauchen wir eh nicht gehen. 80 Prozent Abdeckung ist doch schon sehr viel!

In den Antworten habe ich absichtlich keine Quellen genannt. Frau von der Leyen macht das ja auch nie, ich erhoffe mir durch diese Nachahmung etwas mehr Interesse ihrerseits zu erreichen.