Monatliche Archive: April 2017

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Käuferschutz

Einkaufen im Onlineshop ist komfortabel zwei Klicks und die Bestellung ist raus kurz drauf die Zahlungsaufforderung per Vorkasse – stolze 1.410,42 EUR waren es bei einer Bestellung kurz vor Weihnachten 2016. Ein bisschen mulmig wird mir da schon, denn was wenn der der Verkäufer einer dieser BÖSEN ist, die das Geld einsacken und keine Ware liefern, also entschloss ich mich 5,88 EUR drauf zu legen und den Käuferschutz eines der großen Anbieters – der ja fast jeden größeren Shop „absichert“ – in Anspruch zu nehmen.

Kurz bevor ich bezahlt habe kam die Frage aller Fragen:
Und was wenn der Onlineshop jetzt so böse ist und 5,88 EUR mehr kassiert und nicht mal den Käuferschutz anmeldet? – Es wird ja immer lukrativer korrupt zu sein. Kurzerhand loggte ich mich beim Käuferschutzportal ein und habe keinen angemeldeten Kauf gesehen, also ausloggen aus dem Onlinebanking und zurück ins Mailprogramm. Vom Shopbetreiber kam keine 12 Stunden später die Antwort, dass die Anmeldung automatisch mit Absenden der Bestellung erfolge. Der Käuferschutzanbieter benötigte 2 Tage um mir eine Standardantwort zu schicken die weder eine persönliche Ansprache beinhaltet noch auf meine konkreten Fragen eingeht. Ich solle die vollständige Bestellbestätigung senden, dann können Sie prüfen ob für mich noch ein Käuferschutz abgeschlossen werden kann, denn in Ausnahmefällen ist dies auch bis zu 3 Tage nach Bestellung noch möglich. – Hallo? Ich habe den Käuferschutz doch direkt bei Bestellung angeklickt und schon fast bezahlt, was soll jetzt das? Am Ende des Liedes (so dachte ich damals) war der Käuferschutz abgeschlossen, jedoch aus technischen Gründen nicht im Onlineportal sichtbar und ich werde auch nicht erinnert werden wenn er abläuft.

Für die Sonderanfertigung der bestellten Türen gibt der Shopbetreiber 12 Wochen an und bestätigt mit einen entsprechenden Liefertermin. Nicht erfreulich, aber verständlich, das dauert halt. Ich schreibe gleich an den Käuferschutzanbieter, dass der Käuferschutz auslaufe bevor das Lieferdatum auch nur annähernd erreicht ist, mit allen nötigen Infos. Direkt wird der Schutz verlängert bis zum Beginn der Kalenderwoche in der geliefert werden soll.

Die besagte Woche kommt und mein Kalender erinnert mich, dass der Käuferschutz ausläuft, und der Shopbetreiber kündigt per Mail die Fertigstellung der Ware und die anstehender Lieferung an. Auf Rückfrage empfiehlt mir der Käuferschutzbetreiber den Käuferschutz vor Ablauf in Anspruch zu nehmen und die Rücküberweisung des Geldes zu verlangen. Gesagt getan – obwohl nichts dafür spricht, dass der Verkäufer die Ware nicht liefern wird – schreibe ich eine Mail und fordere die Rücküberweisung, denn mit einem Klick wie gewohnt geht es ja nicht, ihr erinnert euch: mein Vorgang ist nicht im Onlineportal verfügbar. Auch wenn ich danach noch innerhalb einer Woche Zahlungsnachweise vorlegen muss und bis dahin die Rückzahlungsforderung schwebend ist fühlt sich das krank an.

3 Tag später kommt nach Ankündigung der Spedition die Ware und alles ist, bis auf ein paar darauf folgende Details die ich euch aus Gründen der Langeweile erspare, gut. Zurück bleibt die Erfahrungen wie kundenorientiert die Korrespondenz und wie unpassend die Garantiebedingungen des Käuferschutzanbieters für manche Shops ist. Wenn es solche technischen Schwierigkeiten bei der Garantieanmeldung gibt und der Anbieter seine Dienste an Shops verkauft – obwohl sie wissen, dass die Käufe letztlich nicht abgesichert sind, dann hat sich für mich das Thema Käuferschutz ein für alle mal erledigt. Sollte ich jemals über einen Shop stolpern der das Geld kassiert und dann nicht vernünftig liefert muss halt im konkreten Fall ein Rechtsanwalt oder eine Strafanzeige wegen Betruges her. Erlebt habe ich bisher nur bei privaten E-Bay-Käufen eine Nicht-Lieferung und da reichte ein Brief per Einschreiben und schon kam das Päckchen.

Zu beweisen wer nun Geld einsackt ohne Leistung zu erbringen bleibt dem Leser als Übungsaufgabe. Die Sternchenkandidaten sind aufgefordert darüber nachzudenken ob diese „Sicherheit“ beim nächsten Kauf wieder in Anspruch genommen wird.