Patientenquittung

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Patientenquittung

Ich habe ja (hier) von dem Recht geschrieben, beim Arzt eine Patientenquittung zu erhalten. Ich finde das immer noch für sehr interessant und halte diese Möglichkeit für ein wichtiges Kontrollinstrument.

Nach einigem Hin und Her hat es meine Zahnärztin nun geschafft mir die Quittung zukommen zu lassen. Mit einiger Überraschung, denn es wurde insgesamt der Betrag von 47,49 EUR abgerechnet. Es war zwar „nur“ eine Vorsorgeuntersuchung, bei der noch eine scharfe Kante an einem Zahn abgeschliffen wurde, da aber Zahnärzte nicht gerade zu den schlechtesten Verdienern gehören und ja auch noch Arzthelferinnen und Kosten für die Praxis davon bezahlt werden hätte ich mehr erwartet. Es war ja auch die erste Untersuchung beim neuen Zahnarzt, ich denke mal, dass nächstes Mal noch etwas weniger anfällt.

Bei meinem vorletzten Zahnarztbesuch war ich noch bei einem anderen Zahnarzt. Der hat damals eine kleine Füllung gemacht und die Kante nicht sauber abgeschliffen. Das hat die „Neue“ jetzt nachgeholt und ich wurde um 10 EUR Praxisgebür gebeten. Dafür, dass die Zahnärztin eine Fehler ihres Vorgängers behoben und dies mit 8,52 EUR berechnet hat. – Irgendwie ein komisches Abrechnungsverfahren…

Probiert es doch auch mal aus und bittet den Arzt oder Zahnarzt nach dem nächsten Besuch euch eine solche Patientenquittung auszustellen.

Was kostet ein Arztbesuch?

Hat dich auch schon einmal interessiert, was ein Arzt nach deinem Besuch bei der Krankenkasse abrechnet? In der Debatte über die „zu geringe“ Entlohnung von Ärzten beklagen die Ärzte des öfteren, dass sie mit ihren Einkünften fast nicht über die Runden kommen. Doch was bekommt er denn eigentlich dafür, dass er mir 43 Sekunden lang in den Hals geschaut und ein Rezept unterschrieben hat? Um eine faire Bezahlung der Leistungen eines Arztes zu ermöglichen braucht es meines Erachtens nach auch Kontrolle. Denn nur wenige korrupte Ärzte zerstören nicht nur das Image der Branche sondern gefährden unser gesamtes Krankenversicherungssystem, indem sie die Kosten in die Höhe treiben.

Seit einigen Jahren können „gesetzlich versicherte Patienten gemäß § 305 Absatz 2 SGB V vom Vertragsarzt einen schriftlichen Beleg über die zu Lasten der Krankenkasse erbrachten Leistungen und deren vorläufige Kosten verlangen“. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung zweifelt zwar den Nutzen dieses Rechtes stark an, aber wer lässt sich schon gern in die Karten schauen. – Doch wohl nur wer nichts zu verbergen hat 😉

Bei meinem letzten Zahnarztbesuch habe ich einfach mal nach einer Patientenquittung gefragt. Erstaunlicher Weise hat in den nun fast 5 Jahren seit dieses Recht besteht in dieser Praxis nicht ein Patient danach gefragt und das Praxis-Team wusste auch nicht wie sie eine solche Patientenquittung erstellen sollen. – Ich bin gespannt wie lange es dauert bis sie sich dazu erkundigt haben und vor allem was die Krankenkasse dafür bezahlen muss…