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Terminfindung und Datenschutz

Doodle ist ein weitbekanntes Tool um online, gemeinsam einen Termin zu finden. Super einfach, super kostenlos und super geil. Aber: „Doodle verwendet ausserdem Google Analytics und Google Firebase Analytics…“ damit ist der Dienst leider nicht mehr empfehlenswert.

Vorschau Terminfindung vom DFN

Die aus Datenschutzgründen zu empfehlende Alternative wäre der Terminplaner4, welcher vom Deutschen Forschungsnetz kostenlos und (soweit ich das sehe) werbefrei und mit bestmöglichem Datenschutz betrieben wird.

Instant Messaging – Löslicher Bohnenkaffe?

Vor gefühlten 100 Jahren verwendeten wir alle ICQ und AOL-Chat um zu sehen wer unserer Bekannten online ist und um mal eben schnell was mitzuteilen. Mobil begann es mit SMS und im Zeitalter der Smartphones kam schnell WhatsApp während einige Totgeburten wie die MMS keine ernstzunehmende Nutzerzahlen erreichte.

Mit dem Trend WhatsApp kann ich mich nicht anfreunden, denn in der Nutzungsbedingungen lese ich

Du stellst uns regelmäßig die Telefonnummern [...] zur Verfügung, darunter sowohl die Nummern von Nutzern unserer Dienste als auch die von deinen sonstigen Kontakten. Du bestätigst, dass du autorisiert bist, uns solche Nummern zur Verfügung zu stellen.
Äh nein, das kann ich nicht für alle Telefonnummern und sonstige Kontaktdaten in meinem Adressbuch bestätigen – genau genommen habe ich keinen einzigen meiner Kontakte gefragt ob ich deren Daten weitergeben darf.

Wir sammeln Standortinformationen des Geräts
Und wozu genau?

Wir erhalten Informationen von anderen Personen, die möglicherweise auch Informationen über dich enthalten.
Ja und will ich das?

Wir dürfen deine Informationen sammeln, verwenden, aufbewahren und teilen
Wirklich? Ihr dürft das?

Der Betreiber WhatsApp Inc. ist in den USA ansässig und die Daten werden dort gespeichert, verabeitet und weitergegeben, da bin ich mir nicht so sicher ob ich das bei deren Datenschutzlage gut heißen kann.

Aber was ist die Alternative?
Es gibt viele, ans Herz legen möchte ich euch aber XMPP – auch Jabber genannt – das ist ein freies Protokoll, welcheses technisch das selbe kann wie WhatsApp, aber man ist nicht an einen Anbieter gebunden. Das heißt es gibt Tausende Server und viele Apps und PC-Programme unter denen man wählen kann. Die Daten die gespeichert werden müssen um Kommunikation zu ermöglichen liegen dadurch nicht an einer zentralen Stelle und man kann trotzdem mit jedem Chatten, der einen XMPP-Account hat, ohne dass nebenbei das gesamte Adressbuch übertragen wird.

Wer sich scheut einen Account bei „irgendwem“ (was auch nicht so anders ist als bei WhatsApp) anzulegen, dem kann ich einen auf rampro.de anbieten. Dort betreibe ich einen eigenen XMPP-Server der gerne in meinem näheren oder weiteren Bekanntenkreis genutzt werden darf. Einfach hier registrieren, warten bis ich den Account freigeschaltet habe und loschatten.

Als App empfehle ich Conversations – ein Client der viel kann, sicher und einfach zu bedienen ist und nur die wirklich nötigen Daten überträgt. Nun noch ramack@rampro.de als Kontakt hinzufügen und schon kann’s losgehen.

Wer mehr zur Technik von mobilem XMPP lesen möchte, dem sei der Aufsatz „The State of Mobile XMPP in 2016“ von Daniel Gultsch dem Entwickler von Conversations nahegelegt.

Käuferschutz

Einkaufen im Onlineshop ist komfortabel zwei Klicks und die Bestellung ist raus kurz drauf die Zahlungsaufforderung per Vorkasse – stolze 1.410,42 EUR waren es bei einer Bestellung kurz vor Weihnachten 2016. Ein bisschen mulmig wird mir da schon, denn was wenn der der Verkäufer einer dieser BÖSEN ist, die das Geld einsacken und keine Ware liefern, also entschloss ich mich 5,88 EUR drauf zu legen und den Käuferschutz eines der großen Anbieters – der ja fast jeden größeren Shop „absichert“ – in Anspruch zu nehmen.

Kurz bevor ich bezahlt habe kam die Frage aller Fragen:
Und was wenn der Onlineshop jetzt so böse ist und 5,88 EUR mehr kassiert und nicht mal den Käuferschutz anmeldet? – Es wird ja immer lukrativer korrupt zu sein. Kurzerhand loggte ich mich beim Käuferschutzportal ein und habe keinen angemeldeten Kauf gesehen, also ausloggen aus dem Onlinebanking und zurück ins Mailprogramm. Vom Shopbetreiber kam keine 12 Stunden später die Antwort, dass die Anmeldung automatisch mit Absenden der Bestellung erfolge. Der Käuferschutzanbieter benötigte 2 Tage um mir eine Standardantwort zu schicken die weder eine persönliche Ansprache beinhaltet noch auf meine konkreten Fragen eingeht. Ich solle die vollständige Bestellbestätigung senden, dann können Sie prüfen ob für mich noch ein Käuferschutz abgeschlossen werden kann, denn in Ausnahmefällen ist dies auch bis zu 3 Tage nach Bestellung noch möglich. – Hallo? Ich habe den Käuferschutz doch direkt bei Bestellung angeklickt und schon fast bezahlt, was soll jetzt das? Am Ende des Liedes (so dachte ich damals) war der Käuferschutz abgeschlossen, jedoch aus technischen Gründen nicht im Onlineportal sichtbar und ich werde auch nicht erinnert werden wenn er abläuft.

Für die Sonderanfertigung der bestellten Türen gibt der Shopbetreiber 12 Wochen an und bestätigt mit einen entsprechenden Liefertermin. Nicht erfreulich, aber verständlich, das dauert halt. Ich schreibe gleich an den Käuferschutzanbieter, dass der Käuferschutz auslaufe bevor das Lieferdatum auch nur annähernd erreicht ist, mit allen nötigen Infos. Direkt wird der Schutz verlängert bis zum Beginn der Kalenderwoche in der geliefert werden soll.

Die besagte Woche kommt und mein Kalender erinnert mich, dass der Käuferschutz ausläuft, und der Shopbetreiber kündigt per Mail die Fertigstellung der Ware und die anstehender Lieferung an. Auf Rückfrage empfiehlt mir der Käuferschutzbetreiber den Käuferschutz vor Ablauf in Anspruch zu nehmen und die Rücküberweisung des Geldes zu verlangen. Gesagt getan – obwohl nichts dafür spricht, dass der Verkäufer die Ware nicht liefern wird – schreibe ich eine Mail und fordere die Rücküberweisung, denn mit einem Klick wie gewohnt geht es ja nicht, ihr erinnert euch: mein Vorgang ist nicht im Onlineportal verfügbar. Auch wenn ich danach noch innerhalb einer Woche Zahlungsnachweise vorlegen muss und bis dahin die Rückzahlungsforderung schwebend ist fühlt sich das krank an.

3 Tag später kommt nach Ankündigung der Spedition die Ware und alles ist, bis auf ein paar darauf folgende Details die ich euch aus Gründen der Langeweile erspare, gut. Zurück bleibt die Erfahrungen wie kundenorientiert die Korrespondenz und wie unpassend die Garantiebedingungen des Käuferschutzanbieters für manche Shops ist. Wenn es solche technischen Schwierigkeiten bei der Garantieanmeldung gibt und der Anbieter seine Dienste an Shops verkauft – obwohl sie wissen, dass die Käufe letztlich nicht abgesichert sind, dann hat sich für mich das Thema Käuferschutz ein für alle mal erledigt. Sollte ich jemals über einen Shop stolpern der das Geld kassiert und dann nicht vernünftig liefert muss halt im konkreten Fall ein Rechtsanwalt oder eine Strafanzeige wegen Betruges her. Erlebt habe ich bisher nur bei privaten E-Bay-Käufen eine Nicht-Lieferung und da reichte ein Brief per Einschreiben und schon kam das Päckchen.

Zu beweisen wer nun Geld einsackt ohne Leistung zu erbringen bleibt dem Leser als Übungsaufgabe. Die Sternchenkandidaten sind aufgefordert darüber nachzudenken ob diese „Sicherheit“ beim nächsten Kauf wieder in Anspruch genommen wird.

Amtliche Bekanntmachungen

Ich bin umgezogen. Bisher habe ich in einer Stadt gewohnt, in der jedem Haushalt kostenlos ein Amtsblatt zugestellt wird. Amtliche und Kulturelle Bekanntmachungen darin machten es mir leicht am öffentlichen Leben teilzunehmen. Mit großen Interesse verfolgte ich die Politischen Nachrichten oider amüsierte mich über die Schriften der Oberhexe vom Karnevalsverein amüsiert. – Im „heiligen“ Korntal erschien das manchmal etwas aufgesetzt.
Nun, in (Bietigheim-)Bissingen läuft es ganz anders. Woche für Woche schaute ich erwartungsvoll in den Briefkasten, doch die Suche nach einem Mitteilungsblatt blieb vergeblich. Auf Rückfrage bei der Stadt – nachdem an der Veranstaltung für Neubürger auch nichts über ein Amtsblatt gesagt wurde – bekamen wir den Rat, die Bietigheimer Zeitung zu abonnieren.
Sich darüber aufzuregen, dass die Stadt seit der Gemeindereform 1975 Bietigheim-Bissingen heißt wäre wohl müsig, aber 28 Euro und 20 Cent im Monat sind mir dann doch zu viel für ein Amtsblatt. Immerhin sind viele Komunen mittlerweile so fortschrittlich, Ihre Informationen im Internet verfügbar zu machen.

Hat man als Bürger nicht ein Recht darauf Bekanntmachungen des öffentlichen Lebens zu einem vernünftigen Preis zu erhalten? – Oder will man hier bildungsferne Schichten die keine Tagszeitung abonnieren (wie mich und meine Familie) bewusst fernhalten vom oberen Drittel?

Das Internet: #Netzpolitik

Foto von thelastminute (cc-by-de 2.0)Bundesinneminister De Maizière hat heute einen Aufsatz im Tagespiegel über „Echte Selbstbestimmung im Digitalen Datenverkehr“ veröffentlicht. – Ob er das nun wirklich selbst formuliert hat ist mir letztlich egal. Gut und wichtig finde ich, dass der Artikel geschrieben wurde. Ein paar Kommentare zum Inhalt kann ich mir jedoch nicht verkneifen:

Internet-Führerschein und Internet-TÜV

beides hält De Maizière für nicht nötig und unpraktikabel. Und er hat Recht. Was ich vermisse, um den Bürgern zu helfen in der Komplexität und Undurchschaubarkeit des Internets besser zurecht zu finden, ist ein Vorschlag zur Förderung der Medienkompetenz, speziell im Bereich der Schulbildung. Es gibt zwar in den meisten Schulen heute einen Computerraum mit Internetanschluss, aber es fehlt oft an Fachkräften die den Schülern nicht meilenweit unterlegen sind. Wie viele twitternde Lehrer gibt es denn in Deutschland? Und wie viele Pädagogen haben ein Gefühl dafür, was ihre Schüler (unbewusst) in sozialen Netzwerken von sich preisgeben?

Datenbrief

De Maizière plant die CCC-Idee des Datenbriefs näher zu betrachten. Das halte ich für lobenswert. Allerdings muss ich sagen, dass ich die Bedenken der FDP ein wenig nachvollziehen kann. Für die Unternehmen würden hohe Kosten entstehen um jährlich die Kunden zu informieren, welche persönlichen Daten über sie gespeichert werden. Andererseits verpflichtet die Firmen ja keiner überhaupt irgendwelche Daten zu speichern. – Es besteht kein Grund Adressdaten auzubewahren, wenn nach einer Internetbestellung die Ware ausgeliefert wurde.
Ein Auskunfts-Recht auf die gespeicherten persönlichen Daten halte ich für sehr wichtig, man muss ja nicht gleich die Firmen dazu verpflichten unaufgefordert, jährlich diese Informationen zu versenden. Auskunft auf Nachfrage und ggf. per Online-Portal halte ich für ausreichend.

Internetkriminalität

sei heute ein sehr ernstes Problem. Auch das mag sein. Leider fehlt im Aufsatz ein Lösungsvorschlag. Ich halte weitere Gesetze (wie z. B. das Zugangserschwerungsgesetz) nicht für zielführend. Stattdessen brauchen wir eine bessere Ausbildung bei der Polizei. Das Internet ist heute schon kein Rechtsfreier Raum, es fehlt allein an Kontrollen und der Durchsetzung der bereits gültigen Verbote. – Vor 2 Jahren habe ich mein Informatikstudium abgeschlossen und wurde von vielen Firmen umworben, ich solle bei ihnen anfangen. Vom BKA und den LKAs habe ich nicht gehört, dass sie IT-Spezialisten suchen… Und ja, ich denke es muss mehr (Steuer-) Geld investiert werden um die Strafverfolgung im Internet voranzubringen. Das kann Dirk Matthies vom Großstadtrevier nicht noch nebenbei erledigen.

De-Mail

wird einfach zu nutzen sein. Der Staat definiert nur die grundlegenden Sicherheitsstandards. – Da bin ich ja gespannt ob dem Bürger wirklich die Freiheit gelassen wird sich den Anbieter selbst auszusuchen und sofern er die technischen Fähigkeiten hat, sein eigener Anbieter zu sein. Denn das ist meiner Ansicht nach absolut relevant um De Mizières Aussage Unverrückbar ist für mich, dass der Staat nicht selbst das Steuer anstelle seiner Bürger übernehmen darf, um Sicherheit zu gewährleisten. Er hat auch im virtuellen Raum die Freiheitsrechte des Bürgers strikt zu achten. umzusetzen.
Foto von ReclaBox (cc-by-nd-de 2.0)

Ich bin der Überzeugung, dass gesetzgeberische Maßnahmen nicht am Anfang netzpolitischer Überlegungen stehen sollten. – äähhmm, welche Partei hat vor etwa einem Jahr Hals-über-Kopf ein Gesetz auf den Weg gebracht, das jetzt gerade doch irgendwie vieleicht nicht umgesetzt wird?

Was für mich allerdings bleibt ist der Eindruck, dass De Maizière in seinem Aufsatz viele gute Erkenntnisse aus dem Dialog zur Netzpolitik verarbeitet hat, diese jedoch von der bisherigen (CDU-) Politik meilenweit entfernt sind. Es bleibt also abzuwarten (und zu hoffen), ob ein Umdenken und dann Taten folgen.
Wer sich am denken beteiligen möchte kann dies auf http://www.e-konsultation.de/netzpolitik/ tun. – Das BMI gibt sich offen für mehr Bürgerbeteiligung.

Übrigens auch auf Golem ist ein Statement zu De Maizeères Aufsatz zu lesen.

CreativeCommons: Bildergalerie

Wer meine Texte liest oder mich kennt, hat sicherlich schon mal was von CreativeCommons (CC) gehört. Spätestens nach diesem privaten Blogeintrag. Falls eben doch nicht: die Idee von CreativeCommons ist, Kreative Inhalte der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. (Commons ist der englische Begriff für Allmende.) Wir können nur großes erreichen, indem wir Werke von anderen wiederverwenden. Das gilt im Besonderen für die Wissenschaft, aber auch kreative Werke können, dürfen und sollen aufeinander aufbauen.
Sir Isaac Newton drückte es so aus:

“If I have been able to see further (than you and Descartes), it is because I have stood on the shoulders of giants”

Seine Erkenntnisse wären also nicht möglich gewesen, ohne das Fundament von vielen großen Wissenschaftlern vorher.

Über CreativeCommons könnte man noch viel mehr schreiben, aber andere können das besser, darum will ich hier nur noch auf meine Bildergalerie verweisen. Einige meiner privaten Fotos sind dort öffentlich zugänglich und die meisten davon sollten unter einer CC-Lizenz stehen, so dass sie wiederverwendet und weiterverarbeitet werden dürfen. Einzige Bedingung ist, dass ich als Urheber genannt werde.